SCHWEIZER PASS ODER IDENTITÄTSKARTE
Je nach Wohnkanton können Sie Ihre Identitätskarte entweder persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde oder beim Passbüro Ihres Kantons beantragen (telefonisch oder online, je nach Wohnort persönlich). Einige Kantone bieten beide Bestellmöglichkeiten an (gemeinsamer Wohnsitz oder Passbüro).
Sie können einen Schweizer Pass oder eine Kombination aus Identitätskarte und biometrischem Pass gleichzeitig online oder telefonisch beantragen. Nach Prüfung Ihres Antrags werden Sie eingeladen, persönlich im Passamt vorzusprechen, um Ihre Daten (Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke) zu erfassen. In gewissen Kantonen ist die Mitnahme eines eigenen digitalen Fotos zulässig. Nach Ihrem persönlichen Gespräch und der Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Reisepass und/oder Ihre Identitätskarte innerhalb von 10 Werktagen per Einschreiben (bzw. innerhalb von 30 Tagen bei Zustellung an eine Adresse im Ausland).
BEANTRAGUNG VON AUSWEISDOKUMENTEN – DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Für die Beantragung benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetzugang und eine zuverlässige E-Mail-Adresse. Das Antragsverfahren ist auf der Bestellwebsite beschrieben. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch (zur Erfassung Ihrer Daten für einen Reisepass und/oder eine Identitätskarte).
SCHWEIZER PASS ODER IDENTITÄTSKARTE FÜR KINDER
Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen eigenen Schweizer Pass oder eine eigene Identitätskarte. Die Eintragung eines Kindes in die Identitätspapiere der Eltern ist nicht möglich.
Kinder bis 18 Jahre müssen von einem Erwachsenen zum Passamt begleitet werden, um ihre Daten. Der Erwachsene muss einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Unverheiratete, geschiedene oder getrennt lebende Eltern müssen einen Sorgerechtsnachweis vorlegen. Zusätzlich zum Antrag des Kindes können eine Familien- oder Geburtsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung erforderlich sein.