Deutscher Reisepass online beantragen. Bitte buchen Sie einen Termin für Ihren Passantrag über das Online-Terminvergabesystem. Achten Sie darauf, die richtige deutsche Auslandsvertretung auszuwählen! Die zuständige deutsche Auslandsvertretung finden Sie in unserer Konsulatssuche.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund begrenzter Kapazitäten keine Anträge von Bürgern ohne Termin entgegennehmen können.
Nur einige unserer Honorarkonsuln können Passanträge entgegennehmen. Ob Ihr Honorarkonsul vor Ort solche Anträge bearbeiten kann, erfahren Sie in der Honorarkonsulatssuche.
Bitte beachten Sie unsere zusätzlichen Informationen zur Antragstellung über einen Honorarkonsul.
WICHTIGE INFORMATIONEN: DEUTSCHER PASS ONLINE
Der deutsche Reisepass enthält einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Dies gilt für alle Antragsteller, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihren deutschen Reisepass persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Passanträge, die per E-Mail eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden.
Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bitte stellen Sie sicher, dass
das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist,
dass Sie die richtigen Passfotos haben (siehe Fotobeispiele und Vorlage) und
alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Dies beschleunigt die Bearbeitung. In manchen Fällen können zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn der alte Reisepass bereits mehrere Jahre abgelaufen ist.
Passanträge, für die eine Namenserklärung erforderlich ist, können erst bearbeitet werden, wenn die entsprechende Erklärung vorliegt. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie eine Namenserklärung abgeben müssen. Beispielsweise ist eine Namenserklärung erforderlich, wenn Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses geheiratet und Ihren Nachnamen geändert haben.
Eine Namenserklärung ist auch erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal einen Reisepass für Ihr Kind beantragen und Sie und Ihr Ehepartner nicht denselben Nachnamen tragen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: