ONLINE-BEANTRAGUNG EINES FINNISCHEN PASSES
Standard-Passanträge können über die elektronischen Dienste der Polizei oder persönlich bei einer polizeilichen Zulassungsstelle Ihrer Wahl gestellt werden. Am einfachsten geht dies online:
1. Lassen Sie sich in einem Fotostudio fotografieren, das Ihr finnisches Passfoto elektronisch an die Polizei übermitteln kann. Einen Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.lupakuvienvastaanotto.fi/kuvaamoluettelo
2. Füllen Sie den Antrag online aus: www.poliisi.fi/online. Fügen Sie dem Antrag den Fotoabrufcode bei, den Sie vom Fotografen erhalten haben. Bezahlen Sie die Antragsgebühr online.
3. In manchen Fällen ist nur die elektronische Antragstellung erforderlich. In anderen Fällen muss der Antragsteller zusätzlich zur Antragstellung eine polizeiliche Zulassungsstelle aufsuchen, um sich vor der Bearbeitung identifizieren zu lassen. Beim Ausfüllen des Antrags wird Ihnen angezeigt, ob ein Besuch bei der polizeilichen Zulassungsstelle erforderlich ist. Ist ein Besuch erforderlich, wird Ihr Antrag erst nach dem Besuch bearbeitet. Vermeiden Sie Warteschlangen, indem Sie im Voraus einen Termin buchen: https://asiointi.poliisi.fi/ajanvaraus-fe
Sie können den gesamten Antrag auch bei der polizeilichen Führerscheinstelle einreichen. Die Online-Einreichung ist jedoch günstiger und schneller. Die günstigere Gebühr gilt auch, wenn für Ihren elektronischen Antrag ein Besuch bei der polizeilichen Führerscheinstelle erforderlich ist. Ein elektronischer Antrag kann nur mit einem digitalen Foto eingereicht werden, das der Fotograf direkt an die Polizei übermittelt. Das digitale Foto kann auch verwendet werden, wenn Sie den gesamten Antrag bei einer Führerscheinstelle einreichen.
Ein dem Antrag beigefügtes Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein.
Wenn Sie gleichzeitig einen Personalausweis und einen Reisepass beantragen, wird für den Ausweis eine niedrigere Gebühr als üblich erhoben. Dies gilt sowohl für Online-Anträge als auch für Anträge bei einer Führerscheinstelle.
Für finnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland werden Online-Reisepässe von den finnischen Auslandsvertretungen und nicht von der Polizei ausgestellt. Die Nutzung der elektronischen Dienste der Polizei aus dem Ausland ist nicht verboten, jedoch kann nicht der gleiche Service wie in Finnland garantiert werden.
Online eingereichte Anträge werden auch online bezahlt. Die Zahlung per Kreditkarte ist mit den gängigsten Kreditkarten möglich. Ein unbezahlter Antrag wird nicht in die Schwebe gebracht und kann vom Lizenzbeamten nicht bearbeitet werden.