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LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS

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Kategorie: Personalausweis
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Beschreibung

LUXEMBURGISCHER PERSONALAUSWEIS

ÜBERSICHT

Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Einwohner
Beantragung eines luxemburgischen Personalausweises – Nicht-Einwohner
Beschleunigtes Verfahren
Elektronische Zertifikate des luxemburgischen Personalausweises
Gültigkeitsdauer des luxemburgischen Personalausweises
Verlängerung eines luxemburgischen Personalausweises
Rückgabe eines Personalausweises
Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises
Formulare/Online-Dienste
Ansprechpartner

Die Gültigkeitsdauer der an luxemburgische Staatsangehörige ausgestellten Personalausweise wurde ab Ende des Krisenzustands um drei Monate verlängert für:

Personalausweise, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind;
Luxemburgische Staatsangehörige, die in eine andere Gemeinde in Luxemburg ziehen.

Darüber hinaus ist es nun möglich, einen Termin bei der Auskunftsstelle von Guichet.lu zu vereinbaren, um einen Personalausweis zu beantragen oder abzuholen.

Leicht verständliches Logo – Neues Fenster

Diese Internetseite ist auch in Leichter Sprache verfügbar. Klicken Sie auf das Bild, um zum Dokument zu gelangen.

Alle weiteren Dokumente in Leichter Sprache finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in Leichter Sprache nur auf Deutsch verfügbar sind.

Der Personalausweis ist der amtliche Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit seines Inhabers.

Luxemburgische Staatsangehörige ab 15 Jahren mit gewöhnlichem Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde müssen einen Personalausweis mitführen.

Personen unter 15 Jahren benötigen keinen Personalausweis: Dieser wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils ausgestellt. Jugendliche unter 15 Jahren benötigen daher für Reisen innerhalb der EU keinen Reisepass.

Der Personalausweis ist für Personen mit Wohnsitz im Ausland optional.

Luxemburgische Personalausweise verfügen über einen elektronischen Chip.

WER IST BETROFFEN?
Der Personalausweis ist obligatorisch für alle Personen, die:

die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg haben;
15 Jahre oder älter sind.
Der Personalausweis ist für Personen mit Wohnsitz im Ausland oder unter 15 Jahren optional.

Personen können nur einen Personalausweis besitzen.
VORBEREITENDE SCHRITTE
Hat ein im Ausland lebender luxemburgischer Staatsbürger ein im Ausland geborenes Kind, das nicht bei einer luxemburgischen Behörde gemeldet ist, muss er beim Staatsbürgerschaftsamt (Service de l’indigénat) einen Staatsangehörigkeitsausweis für sein Kind beantragen.

Im Rahmen dieses Antrags wird das Kind im Nationalen Personenregister eingetragen. Anschließend kann dem im Ausland geborenen Kind ein Personalausweis ausgestellt werden.

FRISTEN
Die Frist für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt im Standardverfahren 10 Werktage, im Schnellverfahren 3 Werktage.

Bei Anträgen an eine diplomatische oder konsularische Vertretung verlängert sich diese Frist aufgrund der Bearbeitungszeit.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Fristablauf zu vernichten.
KOSTEN
KOSTEN DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis unterliegt einer staatlichen Steuer in Höhe von:

14 EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für Jugendliche über 15 Jahren und Erwachsene;
10 ​​EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren;
5 EUR für einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren für Kinder unter 4 Jahren.
Diese Beträge erhöhen sich um 20 EUR, wenn der Antrag bei einer luxemburgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt wird. Bei Anträgen bei Gemeinden können kommunale Kanzleigebühren hinzukommen.

Im Falle eines beschleunigten Antrags beträgt die Steuer 45 EUR, unabhängig davon, wo der Ausweis beantragt wird und wie lange er gültig ist.

ZAHLUNGSVERFAHREN
Die Steuer ist frühestens 6 Monate vor Antragstellung und spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten.

Die Steuer muss vor Antragstellung entweder online oder per Banküberweisung oder Bareinzahlung auf folgendes Konto entrichtet werden: CCPL-Nr. IBAN LU44 1111 7028 7715 0000, BIC-Code CCPLLULL, Empfänger:

TS-CE CTIE
CARTES D’IDENTITES
B.P. 1111
L-1011 Luxemburg
Bei Überweisungen aus Ländern außerhalb des SEPA-Raums ist das Kästchen „OUR“ (d. h. alle Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers) anzukreuzen.

Überweisungsgebühren gehen in keinem Fall zu Lasten des Empfängers.

Der Zahlungsnachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen. Bei der Überweisung oder Bareinzahlung sind unbedingt Name und Vorname des Ausweisinhabers im Feld für Mitteilungen anzugeben.
Bei mehreren Anträgen durch mehrere Mitglieder derselben Familie kann der Gesamtbetrag mit einer einzigen Überweisung bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss jedoch die Namen und Vornamen aller betroffenen Personen enthalten. Personen, die ihren Antrag beim eID-Antragsservice des CTIE (Centre des technologies de l’information de l’État) einreichen, können die entsprechende Steuer vor Ort per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

Die Zahlung ist auch per Smartphone über die Digicash-App der jeweiligen Bank möglich. Scannen Sie dazu einfach den QR-Code auf dem Brief, den Sie per Post erhalten haben, und bestätigen Sie Ihre Zahlung.

nt mit Ihrem Fingerabdruck oder PIN-Code.

Sie können die Karte auch beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums des Staates bezahlen, indem Sie Ihr Smartphone an das Digicash-Terminal halten.

RÜCKERSTATTUNG BEI FEHLERHAFTER ÜBERWEISUNG
Im Falle einer fehlerhaften Überweisung kann eine Rückerstattung schriftlich (Brief, E-Mail) beim Helpdesk von Guichet.lu beantragt werden. Der Antrag muss eine Begründung, eine Kopie der Überweisung sowie die Kontonummer (IBAN und BIC) und den Namen des Kontoinhabers enthalten.

SO GEHT’S VOR
BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES – EINWOHNER
ANTRAG EINREICHEN
Einwohner Luxemburgs können einen Personalausweis bei ihrer Gemeindeverwaltung oder beim eID-Antragsservice des CTIE beantragen.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:

Das Kind wohnt an derselben Adresse wie beide Elternteile:
Der Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.
Wird eine Vollmacht zur Antragstellung an Dritte erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.
Das Kind lebt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil an einer anderen Adresse:
Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind lebt.
Der Antrag kann vom anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils erhalten hat, bei dem das Kind lebt.
Wird eine Vollmacht zur Antragstellung an Dritte erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind lebt.
Das Kind lebt bei keinem der beiden Elternteile: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Passantrag stellt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch für die Eltern des Kindes.
Erwachsene, die nicht geschäftsfähig sind, müssen ebenfalls von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist bei der Beantragung eines Personalausweises weiterhin die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Inhabers bei der Registrierung erforderlich, auch wenn es sich um einen Personalausweis für ein Baby handelt.
Antragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder müssen ihre Zahlungsbestätigung (siehe Abschnitt „Kosten“ oben) vorlegen und den Antrag persönlich beim eID-Antragsservice des CTIE oder beim Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde stellen (Anmeldung).

DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Zahlungsnachweis der Steuer;
gegebenenfalls alter Personalausweis;
Bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erklärung vorlegen.
Das Foto auf dem Ausweis wird in der Regel vor Ort aufgenommen, daher ist die Mitnahme eines Fotos nicht erforderlich.

Personen, die jedoch ein eigenes Foto verwenden möchten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), müssen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen. Von professionellen Fotografen aufgenommene Fotos entsprechen in der Regel den ICAO-Standards.

Bei Neugeborenen kann es sehr schwierig sein, sie mit herkömmlicher Fotoausrüstung zu fotografieren. Die Eltern können sich daher von einem professionellen Fotografen fotografieren lassen und anschließend den Antrag auf einen Personalausweis beim eID-Antragsservice des CTIE einreichen.

NAMEN AUF DEM PERSONALAUSWEIS
Bitte beachten Sie:

Die im Antrag angegebenen Namen und Vornamen müssen im Nationalen Personenregister eingetragen sein.

Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen möchte, muss dies bei der Antragstellung beantragen.
UNTERSCHRIFT
Am Ende des Registrierungsprozesses validieren die Antragsteller die Daten auf einem vorausgefüllten Formular und unterschreiben es.

Für Personen, die nicht unterschreiben können, sowie für Minderjährige unter 6 Jahren ersetzt das Wort „dispensé“ (befreit) die Unterschrift.

AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis kann nach Ablauf von 10 Werktagen mit der Antragsquittung am Antragsort abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

Antragsteller können auf der Antragsbestätigung den Vor- und Nachnamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis an ihrer Stelle abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Empfangsbestätigung mit ihrem Namen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Der Personalausweis hat die Form einer 85 x 53 mm großen Plastikkarte und verfügt über Sicherheitselemente sowie eine sichere Druckfunktion.

BEANTRAGUNG EINES PERSONALAUSWEISES – AUSLÄNDISCHE
ANTRAG EINREICHUNG
Im Ausland lebende luxemburgische Staatsbürger können einen Personalausweis beantragen bei:

dem eID-Antragsservice des Zentrums für Informationstechnologien des Staates (CTIE);
einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs (Honorarkonsulate sind hierfür nicht zuständig).
Antragsteller müssen im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein.
Bei Anträgen auf einen Personalausweis für Minderjährige,

Es sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:

Das Kind wohnt mit beiden Elternteilen an derselben Adresse:
Der Antrag kann von jedem Elternteil gestellt werden.
Wird eine Vollmacht für die Antragstellung an Dritte erteilt, kann diese von jedem Elternteil unterschrieben werden.
Das Kind wohnt nur bei einem Elternteil und der andere Elternteil wohnt an einer anderen Adresse:
Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag kann vom anderen Elternteil gestellt werden, sofern dieser eine Vollmacht des Elternteils eingeholt hat, bei dem das Kind wohnt.
Wird eine Vollmacht für die Antragstellung an Dritte erteilt, muss diese von dem Elternteil unterschrieben werden, bei dem das Kind wohnt.
Das Kind wohnt bei keinem Elternteil: Es wird vermutet, dass das Kind unter Vormundschaft steht, und die Person, die den Passantrag stellt, muss die elterliche Sorge nachweisen. Dies gilt auch für die Eltern des Kindes.
Erwachsene, die nicht geschäftsfähig sind, müssen ebenfalls von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Ausstellung des Personalausweises weiterhin die persönliche Anwesenheit des zukünftigen Inhabers bei der Anmeldung erforderlich, auch wenn es sich um einen Ausweis für ein Baby handelt.

Antragsteller und gegebenenfalls ihre Kinder müssen ihre Zahlungsbestätigung (siehe Abschnitt „Kosten“ oben) vorlegen und den Antrag persönlich beim eID-Antragsservice des CTIE oder im Einwohnermeldeamt ihrer Wohngemeinde stellen (Anmeldung).

DEM ANTRAG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Zahlungsnachweis der Steuer;
ein Ausweisdokument: ein gültiger Reisepass oder Personalausweis oder, falls vorhanden, ein Staatsangehörigkeitsnachweis;
ein aktuelles (nicht älter als drei Monate) Dokument der Wohngemeinde, aus dem die Adresse und die Zusammensetzung des Haushalts hervorgehen (Wohnsitzbescheinigung, Haushaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung usw.); oder eine von der Gemeindeverwaltung am Wohnort beglaubigte eidesstattliche Erklärung;
für Minderjährige, in deren Namen der Antrag gestellt wird: ein Dokument mit Angaben zum Wohnsitz des Minderjährigen;
eine Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller den Namen des Ehepartners auf dem Personalausweis tragen möchte und dieser nicht im Nationalen Personenregister eingetragen ist;
bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung des alten Personalausweises muss der Antragsteller eine polizeiliche Erklärung vorlegen.
Bei Anträgen beim CTIE werden die Fotos in der Regel vor Ort aufgenommen. Antragsteller können jedoch ein eigenes Foto mitbringen, das aktuell sein und den ICAO-Standards entsprechen muss.

Bei Neugeborenen kann es sehr schwierig sein, ein Foto mit herkömmlicher Fotoausrüstung aufzunehmen. Eltern können daher ein professionelles Foto von einem Fotografen machen lassen und den Personalausweisantrag anschließend beim eID-Antragsdienst des CTIE einreichen.

Personen, die einen Personalausweis bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen ebenfalls ein den ICAO-Standards entsprechendes Foto vorlegen.

NAMEN AUF DEM PERSONALAUSWEIS
Bitte beachten Sie:

Die im Antrag angegebenen Namen und Vornamen müssen im Nationalen Personenregister eingetragen sein.

Wer den Namen seines Ehepartners auf dem Personalausweis angeben lassen möchte, sollte dies bei der Antragstellung beantragen.

UNTERSCHRIFT
Nach Abschluss des Registrierungsprozesses validieren die Antragsteller die Daten auf einem vorausgefüllten Formular und unterschreiben dieses.

Für Personen, die nicht unterschreiben können, sowie für Minderjährige unter 6 Jahren ersetzt das Wort „dispensé“ (befreit) die Unterschrift.

AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES
Der Personalausweis muss am Ort der Antragstellung abgeholt werden.

Antragsteller können auf der Antragsquittung den Namen und Vornamen einer Drittperson angeben, die den Personalausweis in ihrer Vertretung abholt. Diese Drittperson muss bei der Abholung des Personalausweises die Quittung mit ihrem Namen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Der Personalausweis kann nach Ablauf von 10 Werktagen mit der Antragsbestätigung am Antragsort abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

BESCHLEUNIGTES VERFAHREN
Antragsteller können einen neuen Personalausweis auch im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erhalten. Der Antragsteller muss dann den Grund für die Dringlichkeit angeben.

Luxemburgische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Luxemburg können ihren Antrag bei ihrer Wohngemeinde oder beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen.

Personen, die ein eigenes Foto verwenden möchten (sofern es aktuell ist und den ICAO-Standards entspricht), müssen ihren Antrag beim eID-Antragsservice des IT-Zentrums der Regierung einreichen.

Luxemburgische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können ihren Antrag beim eID-Antragsservice des CTIE oder bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in ihrem Wohnsitzland stellen.

Andernfalls bei einer für ihr Wohnsitzland zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs. In diesem Fall sind dem Antrag Dokumente zum Nachweis der Auslandsadresse sowie ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Foto beizufügen.

Personalausweise, die im Schnellverfahren beantragt werden, können erst drei Werktage nach Antragstellung beim eID-Antragsservice des CTIE abgeholt werden.

Der Personalausweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeholt werden. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, den Personalausweis nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

ELEKTRONISCHE ZERTIFIKATE DES PERSONALAUSWEISES
Neben den mit bloßem Auge erkennbaren persönlichen Daten enthält der Personalausweis auch elektronisch lesbare Daten auf einem kontaktlosen Chip. Zu diesen Daten gehören:

die Adresse des Inhabers;
die Identifikationsnummer (13-stellig) des Inhabers;
die Authentifizierungs- und elektronischen Signaturzertifikate sowie die zugehörigen privaten Schlüssel.
Der Zugriff auf die elektronischen Daten ist durch kryptografische Sicherheitsmechanismen geschützt.

Die Zertifikate umfassen:

ein Signaturzertifikat, das es Nutzern ermöglicht, Dokumente und Online-Transaktionen elektronisch zu signieren und garantiert, dass die elektronische Signatur den gleichen Rechtswert wie eine handschriftliche Unterschrift hat;
ein Authentifizierungszertifikat, das Nutzern die einfache und sichere Verbindung zu verschiedenen staatlichen und privaten Online-Anwendungen ermöglicht.

AKTIVIERUNG UND ZUGRIFF
Für die Authentifizierung und elektronische Signatur kann der volljährige Ausweisinhaber die Aktivierung der elektronischen Zertifikate bei der Beantragung des Ausweises und nur bei dieser beantragen. In diesem Fall muss der Nutzer eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate akzeptieren.

Minderjährige ab 15 Jahren können ihre Zertifikate auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils oder Erziehungsberechtigten aktivieren lassen. Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte unterzeichnet anschließend den Aktivierungsantrag und akzeptiert die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate.

Diese Elemente können nicht für Minderjährige unter 15 Jahren und nicht geschäftsfähige Erwachsene aktiviert werden.

Der eID-Anwendungsdienst des CTIE sendet den Sicherheitscode an die Personen, die zur Aktivierung der Zertifikate, der Authentifizierungsschlüssel und der elektronischen Signatur berechtigt sind.

Der Zugriff auf die elektronischen Zertifikate erfolgt über:

einen Kartenleser, der beim eID-Anwendungsdienst des CTIE erhältlich ist;
die Installation einer speziellen Software auf dem Computer des Inhabers;
einen nur dem Inhaber bekannten Sicherheitscode.
Der Inhaber eines Personalausweises kann jederzeit die Aussetzung, die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats oder den Widerruf seines Zertifikats beantragen. Die Aussetzung oder der Widerruf von Authentifizierungs- und Signaturzertifikaten hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Personalausweises.

Personen, die nach der Aktivierung ihrer elektronischen Zertifikate ihre E-Mail-Adresse ändern oder feststellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse falsch ist, können bei LuxTrust eine Änderung der E-Mail-Adresse beantragen, um eID-Benachrichtigungen an eine gültige Adresse senden zu lassen.

GÜLTIGKEITSDAUER DES PERSONALAUSWEISES
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem Alter des Inhabers:

Für Jugendliche über 15 Jahre und Erwachsene: Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig;
Für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren: Der Personalausweis ist 5 Jahre gültig;
Für Kinder unter 4 Jahren: Der Personalausweis ist 2 Jahre gültig.

PERSONALAUSWEISVERLÄNGERUNG
Der Antrag auf Verlängerung oder Ersatz des Personalausweises muss vom Antragsteller (oder dem sorgeberechtigten Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund bei Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Erwachsenen) so bald wie möglich persönlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Die Verlängerung des luxemburgischen Personalausweises ist in folgenden Fällen erforderlich:

Ablauf der auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdauer;
Adressänderung (auch innerhalb derselben Gemeinde);
Der Lichtbildausweis des Inhabers entspricht nicht mehr seinem aktuellen Aussehen;
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Personalausweises;
Änderung des/der Nachnamens/Vornamens/Vornamen sowie im Falle der Hinzufügung oder Löschung des Namens eines lebenden oder verstorbenen Ehepartners/einer lebenden oder verstorbenen Ehepartnerin;
Änderung der Identifikationsnummer.
RÜCKGABE EINES PERSONALAUSWEISES
Bei der Erneuerung eines Personalausweises muss der alte Ausweis zur Ungültigerklärung an die Gemeindeverwaltung des Wohnorts, an den eID-Antragsservice des Regierungsinformationszentrums oder an eine diplomatische oder konsularische Vertretung zurückgegeben werden.

Dasselbe gilt im Falle des Verlusts der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.

VERLUST, DIEBSTAHL ODER ZERSTÖRUNG DES PERSONALAUSWEISES
Der Verlust, Diebstahl oder die Zerstörung eines Personalausweises muss unverzüglich der Polizei und der Verwaltung gemeldet werden.

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