DEUTSCHER PERSONALAUSWEIS
€350.00
GERMAN ID CARD FOR APPLICANTS OVER 16 YEARS OF AGE
elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis© Bundesministerium des Innern
Applications for German ID card can only be submitted in person at the Embassy or Consulate General responsible for your home state during opening hours after scheduling an appointment online. The German ID Card are printed at the Federal Printing Office in Berlin. Please expect a processing time of a maximum of 4-6 weeks. If a Name Declaration is required (see below information), processing time can change considerably.
The validity of the German ID Card is 6 years for applicants under 24 years of age, otherwise 10 years for older applicants.
From 16 years onwards, the German ID Card can be applied for independently and without the approval of the parents/guardians.
DEUTSCHER PERSONALAUSWEIS FÜR ANTRAGSTELLER ÜBER 16 JAHRE
Elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis © Bundesministerium des Innern
Anträge auf einen deutschen Personalausweis können ausschließlich persönlich bei der für Ihr Heimatbundesland zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat während der Öffnungszeiten nach Online-Terminvereinbarung gestellt werden. Der deutsche Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 4–6 Wochen. Falls eine Namenserklärung erforderlich ist (siehe unten), kann sich die Bearbeitungszeit erheblich ändern.
Die Gültigkeit des deutschen Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, für ältere Antragsteller 10 Jahre.
Ab 16 Jahren kann der deutsche Personalausweis selbstständig und ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt (Original + 1 Fotokopie):
Ausgefülltes Antragsformular
Antragsformular PDF / 694 KB
Zwei identische biometrische Passfotos (Bitte nicht selbst zuschneiden!)
Musterfotos für Reisepässe PDF / 550 KB
Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (es reicht nicht aus, wenn nur der County in der US-Geburtsurkunde angegeben ist; ein vom Krankenhaus ausgestellter „Proof of Birth Letter“ mit dem Namen des Ortes ist zusätzlich vorzulegen)
Bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Vorheriger Reisepass (Datenseite mit Foto) / Personalausweis
Gültige Aufenthaltserlaubnis in den USA (US Resident Alien Card, US Residence Visa, US-Reisepass, US Certificate of Birth Abroad oder US Citizenship Certificate) Inhaber einer Green Card ohne Ablaufdatum
Sollte der Nachname in Ihrem vorherigen Reisepass oder Personalausweis nicht mit Ihrem aktuellen Nachnamen übereinstimmen, legen Sie bitte zusätzliche Nachweise über Ihre Namensführung vor. Gegebenenfalls ist eine Namenserklärung erforderlich. Informationen zur Namenserklärung
ggf. Bescheinigung über die Gültigkeit der Namenserklärung
ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde
ggf. US-Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung
Ihr US-Führerschein oder eine auf Ihren Namen ausgestellte Strom-/Gasrechnung als Wohnsitznachweis
ggf. Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls in Ihrem letzten Reisepass eingetragen)
ggf. deutsche Promotionsurkunde (falls Sie Ihren Doktorgrad in Ihren Reisepass eintragen lassen möchten)
Personalausweisgebühr
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Personalausweisantrag ohne vollständige Unterlagen nicht bearbeitet werden kann. Sollten Sie nicht alle erforderlichen Formulare und Nachweise vorlegen, kann es zu einer Terminverschiebung und damit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass oder Personalausweis bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung in den USA erhalten haben, bitten wir Sie, die oben genannten Unterlagen (mit Ausnahme der Abmeldebescheinigung) erneut einzureichen. Bitte bringen Sie insbesondere Geburtsurkunden, Namenserklärungen und Heiratsurkunden mit. Ohne diese Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!
Diese Informationen beziehen sich auf die Mehrzahl der hier behandelten Fälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt möglicher Fälle können Abweichungen in jedem Antrag auftreten und zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
GEBÜHREN
Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren
NAMENSERKLÄRUNG
Wenn sich Ihr Name seit Ihrem letzten Passantrag geändert hat, kann vor der Passausstellung eine Namenserklärung erforderlich sein. Gegebenenfalls ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Weitere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier:
Namensrecht
TERMINVEREINBARUNG
Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ist eine Terminvereinbarung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA erforderlich. Wenn Sie sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie zwei Termine vereinbaren, einen für jeden Antrag. Bitte beachten Sie die Informationen zur Terminvereinbarung bei der für Ihr Heimatland zuständigen deutschen Auslandsvertretung: Terminvereinbarungen.
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MAECENAS IACULIS
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