FRANKREICH-PERSONALAUSWEIS
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JPEGUm einen französischen Personalausweis zu erhalten, müssen Sie zunächst online einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter im französischen Generalkonsulat vereinbaren. Bitte bringen Sie am Tag des Termins die erforderlichen Unterlagen entsprechend Ihrer Situation mit: Minderjährige, Erstantrag oder Verlängerung.
PNG: SIE KÖNNEN IHREN FRANKREICH-PERSONALAUSWEIS OHNE TERMIN ABHOLEN: MONTAG BIS FREITAG VON 11:30 BIS 12:30 UHR UND MITTWOCHS VON 14:00 BIS 16:30 UHR.
SICHERER PERSONALAUSWEIS (NIC)
GIF: Beantragen Sie Ihren Personalausweis persönlich im Konsulat und legen Sie Folgendes vor:
– Ihren alten, abgelaufenen französischen Personalausweis.
– Zwei aktuelle Fotos (Hinweis: Wir akzeptieren nur qualitativ hochwertige Fotos, die den Anforderungen entsprechen und auf der Rückseite keine Beschriftung aufweisen).
– Eine vollständige Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses oder eine Kopie des Familienstammbuchs des Antragstellers oder seiner Eltern.
– Eine gültige Konsularkarte.
Personalausweise werden kostenlos ausgestellt (1) für Erstantragsteller und (2) für Verlängerungen gegen Vorlage Ihres alten Ausweises. Können Sie Ihren alten Ausweis nicht vorlegen, wird für eine Verlängerung eine Gebühr von 25 € erhoben.
VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER IHRES PERSONALAUSWEISES
Ab dem 1. Januar 2014 wurde die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises für Erwachsene (über 18 Jahre) von 10 auf 15 Jahre verlängert.
Die fünfjährige Verlängerung gilt für:
neue, sichere Personalausweise (Plastikkarten), die ab dem 1. Januar 2014 an Erwachsene ausgestellt werden;
Sichere Personalausweise (Plastikkarten), die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 für Erwachsene ausgestellt wurden.
HINWEIS: Diese Verlängerung gilt nicht für sichere nationale Personalausweise für Minderjährige. Diese sind ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Ein Besuch beim Konsulat ist nicht erforderlich.
Wenn Ihr Personalausweis zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellt wurde, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um 5 Jahre. Es ist kein spezielles Verfahren erforderlich. Das auf dem Titel angegebene Gültigkeitsdatum wird nicht geändert.
Die folgenden Länder akzeptieren den nationalen Personalausweis als Reisedokument:
Länder der Europäischen Union: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, das Vereinigte Königreich, die Slowakei, Slowenien, Schweden, die Tschechische Republik;
Aus dem Schengen-Raum: Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz;
Andorra, Monaco, der Vatikan, San Marino; Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien;
Türkei;
Ägypten;
Tunesien (nur für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Teilnehmer an Gruppenreisen, die von einem Reisebüro organisiert werden);
Marokko (nur für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Teilnehmer an Gruppenreisen, die von einem Reisebüro organisiert werden).
Übersetzte Informationsblätter für alle diese Länder stehen auf der Website des Innenministeriums zum Download bereit.
Um Unannehmlichkeiten während Ihres Aufenthalts zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, einen gültigen Reisepass anstelle eines abgelaufenen Personalausweises zu verwenden, auch wenn dieser von den französischen Behörden als gültig anerkannt wird.
HINWEIS ZU AUSWEISDOKUMENTEN UND VISA
Prüfen Sie, welche Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Visum) für die Einreise und den Aufenthalt in Ihrem Zielland erforderlich sind. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes in Frankreich. Manche Länder verlangen, dass Reisepässe mehrere Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sind.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist ausschließlich ein gültiger Personalausweis erforderlich.
Außerhalb der EU verlangen die meisten Staaten einen Reisepass, der noch mehrere Monate über das Datum Ihrer geplanten Rückkehr nach Frankreich hinaus gültig ist. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei Ihrer Präfektur, um Ihren Reisepass verlängern zu lassen.
Es ist ratsam, Kopien Ihrer Dokumente zu Hause aufzubewahren (für den Fall eines Diebstahls oder Verlusts im Ausland) und mindestens zwei Passfotos anzufertigen.
Zur zusätzlichen Sicherheit empfiehlt das Auswärtige Amt, diese Dokumente auf der Website mon.service-public.fr zu speichern. Auf diesem Portal können Sie mit wenigen Klicks einen persönlichen, vertraulichen, kostenlosen und rund um die Uhr verfügbaren Speicherplatz einrichten. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweisdokumente können Sie diese herunterladen, um Ihre Identität zu bestätigen.
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Reisepasses oder Personalausweises während einer Auslandsreise müssen Sie sich zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle melden. Auf Grundlage dieser Erklärung kann die französische Botschaft oder das französische Konsulat je nach Fall einen Reisepass oder einen Notpass ausstellen. Beachten Sie, dass Gebühren anfallen und diese Formalität zeitaufwändig ist.
Alle Informationen zur Beantragung oder Verlängerung Ihres Personalausweises finden Sie auf der Website des französischen Innenministeriums.