SCHWEIZER FÜHRERSCHEIN

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Beschreibung

SCHWEIZER FÜHRERSCHEIN
Um Autofahren zu lernen, benötigen Sie einen vorläufigen Schweizer Führerschein und bestehen eine theoretische und eine praktische Prüfung. Fahranfänger erhalten einen vorläufigen Schweizer Führerschein. Nach Ablauf der Probezeit und nach Absolvierung mehrerer weiterer gesetzlich vorgeschriebener Kurse erhalten sie den unbefristeten Schweizer Führerschein. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen für unterschiedliche Fahrzeugtypen. Für Fahrten im Ausland ist auch ein internationaler Führerschein erhältlich. Ihr vorläufiger oder unbefristeter Führerschein kann bei einem Verkehrsverstoß entzogen werden. Wir ersparen Ihnen Stress, Zeit und Geld bei der Erlangung eines Schweizer Führerscheins.

KOSTEN FÜR DIE FAHRERLEBUNG

Für die Fahrerziehung fallen verschiedene Kosten an. Die Preise variieren von Kanton zu Kanton.

DURCHSCHNITTLICHE KOSTEN
Die folgende Liste zeigt die durchschnittlichen Kosten für den ersten Versuch eines Führerscheins der Klasse B:

Sehtest: 10 bis 15 CHF
Erste-Hilfe-Kurs: 100 bis 200 CHF
Theoriehandbuch: ca. 30 CHF
Theorieprüfung: 30 bis 40 CHF
Lernführerschein: 20 bis 80 CHF
Obligatorischer Theoriekurs: 200 bis 280 CHF
Fahrstunden (nicht obligatorisch, 45 bis 50 Min.): 80 bis 110 CHF
Praktische Fahrprüfung: 120 bis 140 CHF
Führerschein: 35 bis 60 CHF
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

BEANTRAGUNG EINES LERNFÜHRERSCHEINS

Wenn Sie fast 18 sind, denken Sie vielleicht darüber nach, einen Führerschein zu beantragen. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Erste-Hilfe-Kurs
Sie müssen einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Der Erste-Hilfe-Schein ist sechs Jahre gültig. Sie können Ihren vorläufigen Führerausweis frühestens einen Monat vor Ihrem 18. Geburtstag beantragen. Wenden Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

SCHRITT 2: ANTRAG
Füllen Sie das Antragsformular für den vorläufigen Führerausweis (inkl. Sehtest) aus. Sie können es herunterladen oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons abholen. Möglicherweise erhalten Sie das Formular auch beim Einwohneramt Ihres Kantons.

Bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular (inkl. Sehtest), einen gültigen Sehtest, ein farbiges Passfoto und Ihren Schweizer oder ausländischen Personalausweis zum nächstgelegenen Strassenverkehrsamt oder Einwohnerkontrollamt. Sie müssen die Originaldokumente vorlegen, Kopien werden nicht akzeptiert.

BEANTRAGUNG EINES VORLÄUFIGEN FÜHRERSCHEINS
SCHRITT 3: THEORIEPRÜFUNG
Sobald Ihr Antrag bestätigt wurde, können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. Am besten melden Sie sich online an.

In den Kantonen Bern, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Neuenburg und Zürich können Sie die Theorieprüfung auch auf Englisch ablegen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Strassenverkehrsamt.

SCHRITT 4: VORLÄUFIGER SCHWEIZER FÜHRERSCHEIN
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihre Theorieprüfung bestanden! Sie erhalten nun Ihren vorläufigen Schweizer Führerausweis.

WIE LANGE IST DER VORLÄUFIGE SCHWEIZER FÜHRERSCHEIN GÜLTIG?
Der vorläufige Führerausweis ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

WAS SIE MIT DEM VORLÄUFIGEN SCHWEIZER FÜHRERSCHEIN ERLAUBT HABEN
Sie dürfen unter Aufsicht einer Person über 23 Jahren fahren, die seit mindestens drei Jahren einen Schweizer Führerausweis besitzt und die Probezeit abgeschlossen hat.

BEGLEITETE FAHRPRAXIS – REGELN
ALTER UND FÜHRERSCHEIN
Wenn Sie einen Fahrschüler begleiten möchten, müssen Sie:

mindestens 23 Jahre alt sein und
seit mindestens drei Jahren einen Führerschein der gleichen Kategorie wie das von Ihnen gelenkte Fahrzeug besitzen.
Inhaber eines Schweizer Führerscheins auf Probe sind nicht berechtigt, einen Fahrschüler zu begleiten.

UNTERWEGS
Im Straßenverkehr müssen Sie:

sicherstellen, dass Ihre Begleitperson sicher fährt und die Verkehrsregeln beachtet und
die Handbremse problemlos erreichen und betätigen kann (ausgenommen auf dem Übungsgelände sowie beim Rückwärtsfahren und Einparken).
Fahrschüler haften entsprechend ihrer Fahrkenntnisse für vermeidbare Verkehrsverstöße. Begleitende Fahrer haften bei Verstößen gegen ihre Pflichten für Straftaten.

FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS
Weder der Fahrschüler noch der Begleitfahrer dürfen unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l Atemalkoholkonzentration oder ≥ 0,1 % Blutalkoholkonzentration) fahren.

FAHRZEUGAUSRÜSTUNG
Während der Fahrpraxis muss ein L-Schild (weisse Schrift auf blauem Grund) gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. In den übrigen Fällen muss es entfernt werden.

VERSICHERUNG
Es dürfen nur Fahrzeuge gefahren werden, die über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

MITFAHRERBEFÖRDERUNG
Die Mitnahme von Mitfahrern ist grundsätzlich erlaubt, für bestimmte Fahrzeugkategorien gelten jedoch Einschränkungen.

FAHRPRAXIS MIT BEGLEITUNG IM AUSLAND
Lernführerscheine sind in der Schweiz gültig, nicht jedoch im Ausland. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder dem zuständigen Zollamt nach den geltenden Bestimmungen.

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