INFORMATIONEN ZUR FÜHRERSCHEINERLAUBNIS IN LUXEMBURG: INFORMATIONEN ZUR ONLINE-BEWERBUNG EINES LUXEMBURGISCHEN FÜHRERSCHEINS UND ZUR ANMELDUNG ZUR FÜHRERPRÜFUNG…
Autofahrer in Luxemburg müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein (permis de conduire) besitzen. Fahrzeuge der Klassen AM und A1 dürfen ab 16 Jahren mit einem gültigen Führerschein gefahren werden. Der Führerschein muss bei allen Fahrten mitgeführt und auf Verlangen einem Beamten vorgezeigt werden. Kopien werden nicht akzeptiert. Führerscheine in Luxemburg werden vom Service des Permis de Conduire (SNCA) ausgestellt und verwaltet.
Service des Permis de Conduire (SNCA).
Adresse: 11, rue de Luxembourg, L-5230 Sandweiler
Tel.: +1 35 72 14 -1
Es gibt verschiedene Hauptklassen von Führerscheinen (diese sind wiederum in Unterklassen unterteilt):
Klasse AM: Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
Klasse A1: Leichtkrafträder und Kleinkrafträder mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Klasse A2: Krafträder mit einer Leistung von bis zu 35 kW
Kategorie A: Alle Krafträder
Kategorie B: Pkw
Kategorie BE: Pkw mit Anhängern oder Wohnwagen unter 3.500 kg Gesamtgewicht
Kategorie C: Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge
Klasse DF: Busse und Traktoren
Um einen dieser Führerscheine zu erhalten, muss ein Fahrer zwei Prüfungen bestehen:
eine Theorieprüfung
eine Fahrprüfung
Erst nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung kann mit der Fahrpraxis begonnen werden.
BEANTRAGUNG EINES LUXEMBURGISCHEN FÜHRERSCHEINS
Die gesamte Fahrausbildung und -vorbereitung muss bei einer registrierten Fahrschule erfolgen. Der Antrag auf Erteilung eines Führerscheins (demande en obtention d’un permis de conduire bzw. Antrag auf Erteilung eines Führerscheins) für jede Führerscheinklasse wird bei der Anmeldung bei der Fahrschule gestellt, die den unterschriebenen Antrag an die SNCT sendet.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ärztliches Attest eines approbierten Arztes (maximal drei Monate alt)
Passfoto
Meldebescheinigung (certificat de résidence) (maximal einen Monat alt) der Gemeinde
Kopie der eidesstattlichen Erklärung (extrait de casier judiciaire) der Polizei oder des Herkunftslandes, falls der Aufenthalt in Luxemburg weniger als fünf Jahre beträgt
Steuermarke (Timbre de Chancellerie)
Anmeldegebühr für die Fahrschule
Für die Beantragung eines Führerscheins der Klasse AM oder A1 für ein Moped oder Leichtkraftrad muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Beantragung eines Pkw-Führerscheins der Klasse B muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Antragsformulare müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, wenn der Antragsteller unter 18 ist.
THEORIE- UND PRAKTISCHE PRÜFUNGEN
Sowohl die Theorie- als auch die praktische Prüfung können auf Englisch abgelegt werden.
Der Theoriekurs umfasst mindestens 12 einstündige Unterrichtsstunden in der Fahrschule (diese kann unter Umständen reduziert werden). Der Bewerber lernt den luxemburgischen Code de la Route (Straßenverkehrsordnung). Unterlagen und Prüfungen stellt die Fahrschule zur Verfügung, Musterprüfungen sind jedoch auch online verfügbar.
Code de la Route (auf Französisch)
So bereiten Sie sich auf die Theorieprüfung vor
PRAKTISCHE PRÜFUNG
Nach Bestehen der Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung. Diese besteht aus mindestens 16 Fahrstunden mit einem Fahrlehrer, gefolgt von einer einstündigen praktischen Prüfung (in Anwesenheit des Fahrlehrers).
Fahrschüler der Klasse B dürfen ab 17 Jahren in Begleitung eines Familienmitglieds oder Freundes, das seit über sechs Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und gegen den keine Strafen verhängt wurden, Autofahren üben.
Alle Informationen zum begleiteten Fahren (Conduite accompagnée) (auf Französisch)
Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung wird der Führerschein ausgestellt und der neue Fahrer erhält seinen Führerschein. Dies ist ein Führerschein auf Probe, gültig für zwei Jahre. Für Fahranfänger gelten Einschränkungen, und die zulässige Promillegrenze ist niedriger.
Während der Probezeit muss ein Fahranfänger einen obligatorischen Fahrtrainingskurs im Fahrtrainingszentrum Colmar-Berg, dem Centre de Formation pour Conducteurs (CFC), absolvieren. Die Prüfungen können auf Englisch abgelegt werden (bitte informieren Sie das Zentrum bei der Terminvereinbarung). Der Kurs muss innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins, frühestens jedoch drei Monate (oder wenn der Fahrer mindestens 3.000 km Fahrerfahrung hat) nach der ersten Ausstellung des Führerscheins absolviert werden.
Weitere Informationen des CFC auf Englisch
Centre de Formation pour Conducteurs (CFC)
Standort: Colmar-Berg, zwischen N7/E420 und A7
Tel.: 85 82 85-1 (montags geschlossen)
Weitere Informationen (auf Französisch) finden Sie im Luxemburger Bürgerportal
Nicht bestanden
Prüfungen können beliebig oft abgelegt werden, sofern die Anmeldegebühr bezahlt und mindestens zusätzliche Übungsstunden absolviert wurden.
GÜLTIGKEIT UND VERLÄNGERUNG DES FÜHRERSCHEINS
Führerscheine der Klassen A und B müssen alle zehn Jahre bis zum 70. Lebensjahr erneuert werden. Zwischen dem 70. und 79. Lebensjahr kann der Führerschein um fünf Jahre verlängert werden, wenn der Inhaber bei der Verlängerung eine ärztliche Untersuchung besteht. Nach dem 79. Lebensjahr muss der Führerschein alle zwei Jahre mit einer ärztlichen Untersuchung verlängert werden.
Inhaber einer Kategorie
Inhaber eines C-, D- oder F-Führerscheins müssen diesen bis zum Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre erneuern, sofern sie eine ärztliche Untersuchung bestehen. Nach dem 70. Lebensjahr kann der Führerschein mit einer ärztlichen Untersuchung um drei Jahre verlängert werden. Fahrzeuge der Klassen C, D und F dürfen ab dem 75. Lebensjahr nicht mehr geführt werden.
Für die Erneuerung eines Führerscheins (Art. 78 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sind folgende Dokumente erforderlich:
Ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes, maximal drei Monate alt
Aktuelles Passfoto
Weitere Informationen zur Führerscheinerneuerung (auf Französisch)
FÜHRERSCHEIN
Online-Terminvereinbarung bei der Auskunftsstelle von Guichet.lu
Fahrprüfung ablegen
Begleitetes Fahren
Punktebasierter Führerschein
Beantragung einer Echtheitsbescheinigung für den Führerschein
Verlängerung der Gültigkeit eines Führerscheins
Ersatz eines gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Führerscheins
Sofortiger Entzug des Führerscheins
Informationsaustausch über verkehrssicherheitsrelevante Verstöße
Gültigkeit des Führerscheins bei Umzug innerhalb des EWR
Registrierung, Umtausch oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Beantragung eines internationalen Führerscheins