ISLÄNDISCHER FÜHRERSCHEIN
Ein ausländischer Führerschein ist in Island für Personen gültig, die sich vorübergehend hier aufhalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Personen mit ständigem Wohnsitz in Island (normalerweise legalem Wohnsitz) einen isländischen Führerschein besitzen müssen. Ausnahmen von dieser Regel sind wie folgt:
Ein auf den Färöern oder in Ländern, die dem EWR-Abkommen beitreten, ausgestellter Führerschein berechtigt den Inhaber zu denselben Rechten wie der Führerschein des ausstellenden Landes. Die Rechte gelten für die Gültigkeit des Führerscheins, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 70. Lebensjahr.
Ein in Staaten, die dem EWR-Abkommen nicht beitreten, ausgestellter Führerschein berechtigt den Inhaber bis zu einem Monat nach der Registrierung seines legalen Wohnsitzes zum Führen von Fahrzeugen in Island. Danach benötigt die betreffende Person einen isländischen Führerschein, um in Island fahren zu dürfen.
SO TAUSCHEN SIE EINEN AUSLÄNDISCHEN FÜHRERSCHEIN GEGEN EINEN ISLÄNDISCHEN EIN
Personen mit Wohnsitz in Island (in den meisten Fällen mit legalem Wohnsitz) können ihren ausländischen Führerschein gegen einen isländischen eintauschen. Der Antrag auf einen entsprechenden isländischen Führerschein ist unabhängig vom Wohnsitz beim Bezirkskommissar (Bezirksrichter) oder beim Polizeipräsidenten einzureichen, sofern dieser seinen legalen Wohnsitz in Island hat.
Antragsformulare sind bei den Bezirkskommissaren (Bezirksrichtern) und dem Polizeipräsidenten außerhalb des Großraums Reykjavík erhältlich. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidenten in Reykjavík können sich Antragsteller an die Bezirkskommissare in Kópavogur und Hafnarfjörður wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bezirkskommissare (Bezirksrichter).
INFORMATIONEN ZUM ANTRAG
Staatsangehörige von Ländern, die nicht dem EWR-Abkommen angehören, müssen in den meisten Fällen eine Erklärung über ihren Gesundheitszustand oder ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen und sich einer Eignungsprüfung unterziehen. Auf diese letzte Anforderung kann verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen für einen Führerschein im Ausstellungsland mindestens denen in Island entsprechen. Bei Antragstellung muss der Antragsteller (sofern er kein EWR-Bürger ist) seinen Wohnsitz möglicherweise durch Vorlage seiner Aufenthaltserlaubnis oder auf andere Weise nachweisen, dass er eine Aufenthaltserlaubnis in Island besitzt.
Wurde der Führerschein auf den Färöern oder in einem EWR-Land ausgestellt, wird der isländische Führerschein in der Regel ohne Eignungsprüfung, Gesundheitszeugnis oder Erklärung über seinen Gesundheitszustand ausgestellt.
Wer einen isländischen Führerschein auf Grundlage eines ausländischen Führerscheins erhält, muss diesen bei Antragstellung vorlegen.
In den meisten Fällen ist es nicht gestattet, einen Führerschein aus mehr als einem EWR-Staat zu besitzen.
Der Antrag auf einen isländischen Führerschein im Austausch gegen einen ausländischen Führerschein muss Folgendes enthalten:
Ein Foto (35 × 45 mm) des Antragstellers
Ausländischer Führerschein
Eine Erklärung über den guten Gesundheitszustand oder gegebenenfalls ein ärztliches Gesundheitszeugnis, wenn der ausländische Führerschein nicht auf den Färöern oder in einem EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.