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Kategorie: Führerschein
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Beschreibung

SO ERHALTEN SIE EINEN ÖSTERREICHISCHEN FÜHRERSCHEIN

Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen, diesen aber nicht in einem EU-Land erworben haben, können Sie diesen auf österreichischen Straßen benutzen. Allerdings nur innerhalb von sechs Monaten.

ALGORITHMUS FÜR DEN ERWERB EINES ÖSTERREICHISCHEN FÜHRERSCHEINS
Um einen österreichischen Führerschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Zuerst wählen Sie eine Fahrschule. In Österreich gibt es zahlreiche Fahrschulen, ein Besuch der Fahrschule am Meldeort ist nicht erforderlich. Nach der Wahl der Fahrschule stellt der Bewerber einen Antrag. Die darin enthaltenen Daten werden in das spezielle Führerscheinregister eingetragen. Das heißt, alle Formalitäten werden von der Fahrschule selbst erledigt.

Sie können keine Fahrausbildung in einer Fahrschule beginnen, wenn bis zum Erreichen des erforderlichen Mindestalters kein halbes Jahr vergangen ist. Für den gängigsten Führerschein der Klasse B liegt dieses Alter bei 18 Jahren. Daher kann die Zulassung zur Ausbildung frühestens mit 17,5 Jahren erfolgen.

Eine Ausnahme bildet das spezielle L17-Ausbildungsprogramm, das von fast allen österreichischen Fahrschulen angeboten wird. Es ermöglicht den Erwerb eines Führerscheins in Österreich bereits mit 17 Jahren.

Für die Klassen A und F beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Ein österreichischer Führerschein ist jedoch ohne theoretische Ausbildung nicht möglich. Diese kann mit praktischen Fahrstunden kombiniert werden.

Seit 15 Jahren gibt es ein mehrstufiges Ausbildungssystem für alle, die einen österreichischen Führerschein erwerben möchten. Das bedeutet, dass auch Inhaber eines österreichischen Führerscheins spezielle Kurse zur Verbesserung ihrer Fahrkenntnisse absolvieren müssen.

THEORETISCHE GRUNDLAGEN DER FAHRERAUSBILDUNG
Der theoretische Teil der Fahrausbildung in Österreich umfasst 32 Stunden. Anschließend kann der Teilnehmer selbst entscheiden, wie intensiv er die Theorie lernen möchte: zwei Stunden zweimal pro Woche über acht Wochen (Normalkurs), vier Stunden viermal pro Woche über zwei Wochen (Intensivkurs) oder vier Stunden täglich über acht Tage (Expresskurs).

In jeder der drei Ausbildungsvarianten absolvieren Sie die erforderlichen 32 Stunden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in der Fahrschule für 40 Euro gedruckte Materialien (Bücher) und eine CD zu erwerben, die ausnahmslos alle Fragen, Situationen und Übungen der theoretischen Prüfung enthält.

Während oder im Anschluss an den Theoriekurs ist ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Dieser ist separat zu bezahlen (55 Euro). Dieser sechsstündige Kurs vermittelt dem zukünftigen Fahrer Kenntnisse in künstlicher Beatmung, geschlossener Brustmassage usw.

Besteht eine Person nach Erhalt des Erste-Hilfe-Kurszertifikats die Prüfung nicht innerhalb von anderthalb Jahren, muss sie den Kurs wiederholen.

Außerdem ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich (35 Euro, gültig für anderthalb Jahre).

Nach Abschluss des Theorieunterrichts wählt der Fahranwärter eine Fahrschule für die Prüfung. Dies kann jede beliebige Schule sein. Wichtig ist ein Personalausweis (ohne diesen ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich).

Die Prüfung wird computergestützt in separaten Kabinen durchgeführt. Der Prüfungsinhalt ist österreichweit einheitlich. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Modul mit Basisaufgaben für alle Klassen – diese werden ausnahmslos von allen bestanden – sowie neun weiteren Modulen für die einzelnen Klassen (A, B, C, C1, D, D1, BE, E, F). Für den Erwerb des Führerscheins B absolviert man das Basismodul und das Modul der Klasse B. Wer bereits einen Führerschein besitzt und eine weitere Klasse erwerben möchte, muss nach Bestehen der theoretischen Prüfung die Fragen des Basismoduls nicht beantworten.

Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten: Eins, zwei, drei oder alle vier können richtig sein. Es gibt einfache, mittelschwere und schwierige Fragen. Bei Schwierigkeiten können Sie Fragen überspringen, die dann am Ende erscheinen.

Zu jeder Hauptfrage werden ein oder zwei Zusatzfragen angeboten. Diese werden jedoch nicht angezeigt, wenn die Hauptfrage falsch beantwortet wird.

Insgesamt umfasst jedes Modul 20 Fragen. Die gesamte Prüfung umfasst 40 Fragen. Diese müssen in einer halben Stunde beantwortet werden.

Erreicht der Kandidat 80 % der erforderlichen Punkte, ist die Prüfung bestanden. Jedes Modul wird einzeln bewertet.

Der erste Versuch ist kostenlos. Alle weiteren sind kostenpflichtig.

Ohne Bestehen des Basismoduls und des Moduls der gewählten Kategorie wird der Bewerber nicht zur praktischen Fahrprüfung zugelassen.

FAHRPRÜFUNG (PRAKTISCHER TEIL DER FAHRERAUSBILDUNG)
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung umfasst das System der mehrstufigen Fahrausbildung drei weitere Stufen:

Für die Klassen A1, A2 und A sind 12 Stunden praktische Fahrpraxis erforderlich. Für die Klasse B sind 13 Stunden erforderlich. Für die Klasse F sind 4 Stunden erforderlich usw.

Eine Stunde praktische Fahrpraxis entspricht 50 Minuten Fahrzeit.

Nach österreichischem Recht ist in der ersten Stufe der Fahrausbildung Folgendes erforderlich:

e mit einem Fahrlehrer für mindestens 6 Stunden. Die Vorbereitungsphase findet auf dem Trainingsgelände/Autodrom statt, wo der Fahrschüler das Führen eines Fahrzeugs erlernt. Die Grundausbildung findet in ruhigen Gebieten mit geringem Verkehrsaufkommen statt.

Die Anzahl der Fahrstunden für den Hauptteil der Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt und hängt vom Fortschritt und den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Sie sollte aber auch bei ausreichenden Fahrkenntnissen mindestens eine Stunde betragen.

Inhalte der Hauptphase der praktischen Fahrausbildung:

– Kommentiertes Fahren;

– Verkehrsbeurteilung, vorausschauende Fahrweise;

– Spurwechsel;

– Einfädeln in einen schnellen Verkehrsfluss;

– Befahren von Kreuzungen;

– Fahren im fließenden Verkehr;

– Fahren im Gegenverkehr;

– Fahren auf gefährlichen Abschnitten;

– Wirtschaftliches Fahren;

– Fahren im schnellen Verkehrsfluss;

– Training der Sekundenzählmethode – Bestimmung der korrigierten Geschwindigkeit bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen mittels Sekundenzählmethode;

– Überholen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Hauptausbildungsphase kann mit der Verbesserung der Fahrkenntnisse begonnen werden. Die österreichische Gesetzgebung schreibt hierfür mindestens 6 Fahrstunden vor:

Nach Ablegen der theoretischen Prüfung am Computer und Abschluss der praktischen Ausbildung kann die praktische Fahrprüfung beginnen.

Die Prüfung findet in den frühen Morgenstunden statt. Der Bewerber fährt zur Fahrschule, wo er vom Fahrlehrer, dem Vertreter der Ausbildungsgruppe, in Empfang genommen wird. Der Prüfer kommt nach wenigen Minuten. In der Regel absolvieren mehrere Schüler die Prüfung nacheinander. Zum Bestehen der Prüfung muss der Bewerber einen Reisepass mitführen, andernfalls wird er nach Hause geschickt.

Die praktische Prüfung in Österreich besteht aus drei Teilen:

1. Fahrzeugkontrolle. Ziel dieser Kontrolle ist es, sicherzustellen, dass der Prüfling die Theorie beherrscht und in der Praxis eine Fahrzeugsicherheitsprüfung durchführen kann. Der Prüfer stellt dem Schüler Fragen aus folgendem Themenkatalog (mindestens drei Themen werden behandelt):

– Räder (Prüfung der Reifenprofilhöhe, Verwendung von Winter- und Spikereifen);

– Bremssystem (Prüfung des Bremsflüssigkeitsstands im Hydraulikbehälter, Prüfung des Bremssystems, Prüfung des Bremspedalspiels, Prüfung des Bremspedalwiderstands, Prüfung der Bremssystemdichtheit, Prüfung des Bremskraftverstärkers, Prüfung der Bremslichter, der Bremse der Feststellbremse);

– Beleuchtung – Welche Arten von Licht gibt es im Fahrzeug (Abblend- und Fernlicht, Rückfahrlicht, Standlicht, Warnblinkanlage, seitliche Blinker, Nebelscheinwerfer)? Einschalten und Prüfen;

– Warnsignale (Blinklicht, Hupe, seitliche Blinker, Warnblinkanlage);

– Lenkgetriebe (hydraulische Servolenkung, Antriebsriemen, elektromechanische Servolenkung, Freilaufprüfung, Vorderreifenverschleiß);

– Ausreichende Sicht (Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Windschutzscheibenabblaseventil, Heckscheibenheizung);

– Kontrolle des Flüssigkeitsstands (Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit);

– Druckspeicher (Funktion, Pole, Flüssigkeitsstand);

– Antriebsriemen (Funktion, Zustand);

– Kontrolle im Innenraum (korrektes Sitzen am Steuer, Einstellung des Fahrersitzes, Kopfstützen, Spiegel, Anlegen des Sicherheitsgurts);

– Nebel (Besonderheiten beim Fahren im Nebel, Nebelscheinwerfer);

– Fahrzeugmotor.

2. Übung auf einer Rennstrecke oder einer ruhigen Straße. Jeder Prüfling muss zwei Aufgaben bearbeiten: Längsparken und Rückwärtseinparken. Pylonen werden in der Regel in ausreichendem Abstand aufgestellt, sodass dieser Prüfungsteil problemlos zu bestehen ist. Achten Sie auf entsprechende Lichtsignale. Beim Einparken, Ausfahren und Verlassen des Fahrzeugs sollten Sie dem Prüfer durch entsprechende Kopfbewegungen zeigen, dass Sie alle Verkehrsteilnehmer im Auge behalten.

3. Fahren in der Stadt oder auf der Autobahn. Beim Einsteigen und vor dem Starten des Motors sollten Sie unbedingt Sitz, Rückspiegel, Kopfstützen und Lenkrad einstellen und den Sicherheitsgurt anlegen. Der Prüfer beobachtet das Verhalten des Bewerbers und vermerkt Fehler im Prüfungsbericht. Er gibt dem Prüfling Anweisungen: „Fahren Sie immer geradeaus, wenn keine anderen Anweisungen vorliegen“ und „Suchen Sie bei Abbiegeanweisungen die nächste Möglichkeit“. Anschließend wie gewohnt: „Rechts abbiegen, links abbiegen, bis zur angegebenen Stelle fahren und parken.“

Die Mindestfahrzeit pro Prüfling beträgt 25 Minuten. Während der Fahrt macht sich der Prüfer Notizen in einem speziellen Prüfungsbericht. Der andere Kandidat sitzt die ganze Zeit auf dem Rücksitz. Anschließend wechseln beide Kandidaten die Plätze, und der erste kann sich nur an seine erfolgreichen oder weniger erfolgreichen Manöver erinnern.

4. Besprechung der erlebten Situationen. Am Ende der Fahrt kann der Prüfling mit dem Prüfer seine Fehler besprechen und sein Verhalten begründen. Der Prüfer kann diesen Fehler nach eigenem Ermessen nicht feststellen, wenn er die Begründung für angemessen hält. Im Prüfungsbericht werden die folgenden Situationen als Themen für solche di ausgewählt

Diskussion:

– Geschwindigkeitswahl;

– Fahrspurwahl;

– Wahl des Fahrzeugabstands und des Seitenabstands;

– Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen;

– Überholen;

– Erkennen von Gefahrensituationen;

– Defensive Taktik, ökologische Fahrweise;

– Wahrnehmung, Analyse und Vorhersage der Straßen- und Verkehrssituation.

Die praktische Prüfung (alle vier Teile) dauert mindestens 40 Minuten.

Bei Bestehen der Prüfung wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt (gültig nur in Österreich). Der vollwertige österreichische Führerschein wird innerhalb weniger Wochen oder früher per Post zugestellt.

Die Gültigkeit des Führerscheins in Österreich ist jedoch auf 15 Jahre begrenzt. Es wird angenommen, dass diese Zeit ausreicht, um das Foto zu aktualisieren und das Dokument fälschungssicherer zu machen.

WIE WEITER?

Nur die erste Stufe der Fahrausbildung in Österreich endet mit dem Erwerb des Führerscheins. Anschließend ist nach 2–4 Monaten ein Fahrsicherheitskurs (erster Kurs) in einer Fahrschule und nach 6–12 Monaten ein weiterer Kurs (zweiter Kurs) erforderlich. Jeder Fahrsicherheitskurs kostet ca. 110 Euro mit einem Fahrschulauto oder 90 Euro auf eigene Faust.

Zwischen diesen Kursen, 3–9 Monate nach dem Führerscheinerwerb, ist ein Extremfahrkurs mit anschließender psychologischer Vorlesung erforderlich. Auf einer speziell ausgestatteten Rennstrecke üben die Teilnehmer Notbremsungen mit ABS, Notmanöver und Fahrzeugstabilisierung bei Schleudern sowie das Notüberholen von Hindernissen. Die Anreise zum Kursort erfolgt mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen der Fahrschule.

Der Extremfahrkurs (offizielle Dauer: 8,5 Stunden) beinhaltet:

– 50 Minuten Theorie;

– 5 Stunden praktisches Training mit Mittagspause;

– Eineinhalbstündige Vorlesung zum Thema Straßenverkehr mit einem Psychologen.

Dieser Kurs kostet 150 Euro.

Die zweite (und letzte) Stufe der Fahrausbildung in Österreich umfasst somit drei Kurse.

Wenn Sie die zweite Stufe nicht bestanden haben, folgen zwei Mahnungen und anschließend der Entzug des österreichischen Führerscheins.

Wenn Sie bereits einen österreichischen Führerschein besitzen, sollten Sie über einen internationalen nachdenken. Dieser berechtigt Sie zu Reisen außerhalb der EU. Die Registrierung eines solchen Führerscheins erfolgt über unsere Website. Wir laden Sie ein, schnell und einfach einen internationalen Führerschein ohne Formalitäten zu beantragen!

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