Gründe, warum Sie online einen malaysischen Führerschein benötigen: Sie sind ein eifriger 17-Jähriger, der selbstständig fahren möchte, ein Expat oder internationaler Student, der sich langfristig in Malaysia aufhält, oder Sie möchten für E-Hailing-Unternehmen wie Grab fahren. Bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, hilft Ihnen dieser Artikel dabei, den Erwerb eines Führerscheins in Malaysia, die verschiedenen Führerscheinarten und die damit verbundenen Gebühren zu verstehen.
DIE VERSCHIEDENEN FÜHRERSCHEINARTEN IN MALAYSIA
In Malaysia gibt es fünf verschiedene Führerscheinarten:
1. LERNFÜHRERSCHEIN (LDL), AUCH BEKANNT ALS „L“-SCHILDFAHRER
Dies ist der allererste Führerschein, den Sie nach der Anmeldung bei einer Fahrschule erhalten. Inhaber eines LDL dürfen nur Fahrzeuge mit einem „L“-Schilblech fahren und müssen von einem Fahrlehrer begleitet werden.
Ein LDL kann für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten, maximal jedoch für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum, ausgestellt und verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen LDL-Inhaber den gesamten Fahrschulprozess neu starten, um einen erneuerten LDL zu erhalten. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Fahrstunden vor Ablauf der 2 Jahre abschließen.
2. FÜHRERSCHEIN AUF PROBE (PDL), AUCH BEKANNT ALS „P“-SCHILDFAHRER
Sobald Sie alle Fahrstunden und Prüfungen bestanden haben und von der Jabatan Pengangkutan Jalan bzw. dem malaysischen Straßenverkehrsamt (JPJ) als qualifizierter Fahrer zertifiziert wurden, erhalten Sie einen PDL.
Als Fahranfänger unterliegen Sie dem 10-Punkte-KEJARA-Strafpunktesystem, bei dem Punkte entsprechend den verschiedenen Arten von Verkehrsverstößen abgezogen werden. Wenn Sie innerhalb der 2 Jahre als „P“-Fahrer 10 Punkte sammeln, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Als Fahranfänger müssen Sie das P-Schild vorne und hinten an Ihrem Fahrzeug anbringen.
3. FÜHRERSCHEIN (CDL)
Dies ist der vollwertige Führerschein, den Sie nach Ablauf der zweijährigen Probezeit erhalten. Als CDL-Fahrer unterliegen Sie dem 15-Punkte-System von KEJARA, das Punkte für Verkehrsverstöße abzieht und zur Aussetzung oder zum Entzug Ihres Führerscheins führt.
CDL-Führerscheine sind ein Jahr lang gültig und laufen an Ihrem Geburtstag ab. Sie können sie bei jeder Verlängerung um maximal fünf Jahre verlängern. Die Verlängerungsgebühr beträgt 30 RM pro Jahr (zzgl. Steuern). Je nachdem, wo Sie Ihren Führerschein verlängern, können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.
Um Ihren CDL-Führerschein zu verlängern, besuchen Sie einfach Ihre nächstgelegene POS Malaysia- oder JPJ-Filiale und bringen Sie Ihren MyKad (oder andere gültige Ausweisdokumente) und Ihren bestehenden Führerschein mit. Teilen Sie dem Kassierer mit, für wie viele Jahre Sie Ihren CDL-Führerschein verlängern möchten, und leisten Sie die Zahlung. Ihr neuer CDL-Führerschein wird Ihnen sofort ausgestellt.
4. Berufsführerschein (VDL)/Gewerbeführerschein
Obwohl sich dieser Artikel hauptsächlich auf den Erwerb eines Pkw-Führerscheins konzentriert, können Sie auch einen speziellen Führerschein für gewerbliche Zwecke, einschließlich Busse und Lkw, erwerben.
5. Internationaler Führerschein (IDP)
Dieser Führerschein berechtigt malaysische Fahrer zum Fahren im Ausland. Er ist besonders nützlich, wenn Sie ins Ausland reisen und ein Auto mieten möchten. Nur Inhaber eines CDL ab 18 Jahren können einen IDP beantragen. Inhaber eines PDL sind nicht berechtigt.
In Malaysia gibt es fünf Hauptarten von Führerscheinen:
i) Fahrschüler-Führerschein (LDL)
Lernschüler dürfen nur Fahrzeuge mit dem Kennzeichen „L“ von Fahrschulen unter Aufsicht eines Fahrlehrers führen. Mit einem Motorrad-LDL dürfen sie ohne Sozius fahren. Der LDL kann alle 3 oder 6 Monate bis maximal 2 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der 2-jährigen Gültigkeit müssen LDL-Inhaber möglicherweise die gesamten Fahrschulverfahren wiederholen, um einen neuen LDL zu erhalten.
ii) Fahrschüler-Führerschein (PDL)
Dieser wird von Fahranfängern ausgestellt, die alle Fahrschulverfahren und Prüfungen bestanden haben. Fahranfänger unterliegen dem 10-Punkte-KEJARA-Strafpunktesystem, bei dem Punkte je nach Art der Verkehrsverstöße abgezogen werden. Der PDL wird entzogen, sobald ein PDL-Inhaber 10 Strafpunkte angesammelt hat. Fahranfänger müssen das vorläufige Nummernschild (gekennzeichnet mit einem weißen P auf rotem Grund) an der Vorder- und Rückseite ihres Fahrzeugs anbringen. Der PDL kann nach zwei Jahren in einen vollwertigen Führerschein (CDL) umgewandelt werden. Für die Umwandlung gilt eine einjährige Übergangsfrist, bevor der Führerscheininhaber die Fahrstunden von vorne beginnen muss.
iii) Führerschein für Fahranfänger (CDL)
Ein vollwertiger Führerschein, der nach zwei Jahren vom PDL umgewandelt wird. Inhaber eines CDL müssen das 15-Punkte-KEJARA-System durchlaufen, bevor ihr Führerschein ausgesetzt oder entzogen werden kann. Der CDL kann alle ein, zwei, drei oder fünf Jahre verlängert werden.
Es besteht eine dreijährige Schonfrist für die Erneuerung des Führerscheins vor dessen Ablauf. Inhaber eines CDL müssen nach Ablauf des Führerscheins möglicherweise die gesamten Fahrstunden wiederholen.
iv) Berufsführerschein (VDL) oder gewerblicher Führerschein
Ein spezieller Führerschein für Fahrer von Nutzfahrzeugen wie Bussen und Lkw, der gemeinsam vom Straßenverkehrsamt (JPJ) und der Zulassungsbehörde für Nutzfahrzeuge (LPKP) ausgestellt wird.
v) Internationaler Führerschein (IDP)
Der internationale Führerschein (IDP) berechtigt Malaysier zum Fahren im Ausland. Hier erfahren Sie, wie Sie den IDP in Malaysia erhalten.
HINWEIS:
Es gibt verschiedene Führerscheinklassen:
A – Behindertenfahrzeuge
B – Motorräder (alle Hubräume)
B1 – Motorräder bis 500 ccm
B2 – Motorräder bis 250 ccm
C – Dreiräder
D / DA* – Pkw mit einem Leergewicht von bis zu 3500 kg
E – Lkw (alle Klassen)
E1 – Lkw mit einem Leergewicht von bis zu 7500 kg
E2 – Lkw mit einem Leergewicht von bis zu 5000 kg
F – Traktoren / leichte motorisierte Maschinen (Radfahrzeuge) mit einem Leergewicht von bis zu 5000 kg
G – Traktoren / leichte motorisierte Maschinen (Kettenfahrzeuge) mit einem Leergewicht von bis zu 5000 kg
H – Traktoren / schwere motorisierte Maschinen (Radfahrzeuge) mit einem Leergewicht von über 5000 kg
I – Traktoren / schwere motorisierte Maschinen (Kettenfahrzeuge) mit einem Leergewicht von über 5000 kg
DA* = Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.