SO BEANTRAGEN SIE EINEN GRIECHISCHEN PERSONALAUSWEIS
Besuchen Sie einen der unten aufgeführten Beamten in Griechenland oder im Ausland mit allen erforderlichen Dokumenten.
Für die Bezirke Attika und Thessaloniki wenden Sie sich bitte an die Sicherheitsbehörde des Wohnorts der betreffenden Person.
Für den Rest des Landes an die Unterabteilung oder Sicherheitsbehörde des Wohnorts der betreffenden Person.
Wo diese Dienste nicht funktionieren, werden Personalausweise von der Polizei am Wohnort der betreffenden Person ausgestellt.
Bei Auslandsbeantragung wenden Sie sich bitte an die Botschaft/das Konsulat (nur in Deutschland oder Zypern).
Fordern Sie ein Antragsformular für einen griechischen Personalausweis an und füllen Sie es korrekt aus.
Füllen Sie eine Erklärung (Dilosi) aus, unterschreiben Sie diese und geben Sie an, dass Sie einen Personalausweis beantragen möchten. Andernfalls ist die Anwesenheit eines Zeugen erforderlich. Entrichten Sie die Stempelgebühr.
Reichen Sie diese zusammen mit den erforderlichen Dokumenten dem zuständigen Beamten ein, der sie überprüft.
Der zuständige Beamte nimmt dann gegebenenfalls Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) auf und verarbeitet Ihre Daten.
Wenn alle Angaben korrekt sind, wird Ihnen der Personalausweis noch am selben Tag oder wenige Tage später ausgestellt.
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BEDARF [BEARBEITEN]
Zwei aktuelle Schwarzweißfotos (für den Ausweis) im Format 3,6 x 3,6 cm.
Antrag – Eidesstattliche Erklärung über die amtliche Abfrage der Daten des Antragstellers aus dem Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (OCPED) des Innenministeriums, ausgedruckt und dem Antragsteller in gedruckter Form zur Unterschrift vorgelegt. Die Datenabfrage über das (UCITS) ist in folgenden Fällen nicht möglich:
Die Gemeinde, in deren Register der Antragsteller eingetragen ist, verfügt nicht über einen Internetzugang im Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (OCPED).
Es ist nicht möglich, den Zugang zum Integrierten Informationssystem des Nationalen Bevölkerungsregisters (POPs) der Gemeinde mit den Gemeinden, in denen der Antragsteller eingetragen ist, zu verknüpfen.
Der Antrag auf einen Personalausweis ist von der ausstellenden Behörde auf Grundlage der Identität der betreffenden Person auszufüllen, die durch das Integrierte nationale Informationssystem des Innenministeriums oder durch die Geburtsurkunde nachgewiesen wird. Der Antrag ist auszudrucken und dem Antragsteller in Papierform zur Unterschrift vorzulegen.
Bescheinigung des Krankenpflege- oder Gesundheitslabors für Blutgruppe und Rhesus (falls Sie auf Ihrem Ausweis aufgeführt werden möchten).
Ein Reisedokument oder ein anderes Dokument einer in- oder ausländischen Behörde, aus dem die Angaben „NAME, VORNAME UND NAME“ der betreffenden Person in lateinischen Buchstaben hervorgehen (falls Sie die oben genannten Elemente abweichend vom ELOT 743-Standard wünschen, ist eine verbindliche Erklärung abzugeben).
Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Beglaubigung der Angaben des Antragstellers durch einen Zeugen erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Beglaubigung durch einen Elternteil oder dessen Vormund erforderlich.