SO ERHALTEN SIE EINEN ITALIENISCHEN PASS DURCH EINE AUFENTHALTSBERECHTIGUNG
Die Aufenthaltsbewilligung ist eine der gängigsten Möglichkeiten, einen italienischen Pass zu erhalten. Das Verfahren ist für EU- und Nicht-EU-Bürger nahezu identisch, da beide Antragstellerkategorien unterschiedlich lange in Italien leben müssen, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist in Italien relativ einfach, da die Behörden verschiedene Visa für Nicht-EU-Bürger ausstellen, die aus verschiedenen Gründen in das Land ziehen können. Die Arbeitserlaubnis ist eine der am häufigsten nachgefragten Voraussetzungen für ausländische Staatsbürger außerhalb der Europäischen Union.
EU-Bürger müssen vier Jahre legal in Italien leben, Nicht-EU-Bürger zehn Jahre. Dieser Prozess wird auch als Einbürgerung bezeichnet.
Unabhängig von Ihrem Wohnsitzland können Sie sich auf unsere Anwälte verlassen, wenn Sie nach Italien einwandern und die italienische Staatsbürgerschaft erlangen möchten.
Staatsbürgerschaft durch Abstammung in Italien
Für ausländische Staatsbürger italienischer Herkunft lohnt es sich, die Staatsbürgerschaft durch ihre Vorfahren zu erlangen. Bevor sie jedoch mit dem Verfahren zur Beantragung eines italienischen Reisepasses beginnen, sollten sie einige Aspekte beachten.
Ein italienischer Reisepass kann durch Abstammung erlangt werden, wenn mindestens eine der folgenden Personen italienische Staatsbürgerschaft besitzt/besaß:
der Vater oder die Mutter;
der Großvater väterlicherseits oder mütterlicherseits;
der Urgroßvater väterlicherseits oder mütterlicherseits.
Ausländische Staatsbürger müssen außerdem verstehen, wie das italienische Einwanderungsgesetz die Staatsbürgerschaft durch Abstammung regelt, und sicherstellen, dass sie zu den Personen gehören, die auf diesem Weg einen italienischen Reisepass beantragen können.
Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist für Staatsbürger weltweit möglich, sofern ihre Blutlinie italienischen Ursprungs ist. Der Antragsteller muss jedoch alle beglaubigten Kopien amtlicher Dokumente einholen, die seine Herkunft belegen.
Der Hauptvorteil eines italienischen Reisepasses auf diesem Weg besteht darin, dass er ohne die 10-jährige Wartezeit für Nicht-EU-Bürger erteilt werden kann. Das Verfahren ist jedoch komplexer und kann zwischen drei Monaten und drei Jahren dauern, bis alle Dokumente vorliegen und von den Behörden bearbeitet werden.
Es ist außerdem zu beachten, dass in manchen Fällen besondere Vorschriften gelten. Unsere Einwanderungsanwälte in Italien können Ihnen hierzu je nach Ihrer individuellen Situation weitere Informationen geben.