REISEPASS BEANTRAGEN
Informationen zur Online-Beantragung eines tschechischen Reisepasses
Der tschechische Reisepass wird tschechischen Staatsbürgern jeden Alters ausgestellt und ist das wichtigste Dokument für internationale Reisen in der Tschechischen Republik. Er berechtigt zur Freizügigkeit und zum Aufenthalt in allen Staaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation.
Der Reisepass wird vom Innenministerium (Ministerstvo vnitra) ausgestellt und bleibt, wie international üblich, Eigentum der Tschechischen Republik und kann jederzeit eingezogen werden. Er ist ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis gemäß dem tschechischen Staatsangehörigkeitsrecht. Bei Nachweis können Staatsbürger mehrere Reisepässe gleichzeitig besitzen. Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Biometrische Reisepässe werden seit 2006 mit einer Gültigkeit von zehn Jahren bzw. für Staatsbürger unter 15 Jahren mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt. Die Datenseite ist auf einer Polycarbonatkarte gedruckt, das Foto ist lasergraviert.
Antragsteller müssen Folgendes einreichen:
Tschechische Geburtsurkunde;
Tschechische Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde (obligatorisch für verheiratete oder geschiedene tschechische Staatsbürger);
Konsulargebühr (zahlbar bei der Passabholung);
Zuvor ausgestellter tschechischer/tschechoslowakischer Reisepass;
Dokument zum Nachweis des Aufenthaltsstatus in Israel – Staatsbürgerschaftskarte oder israelischer Reisepass, falls der Antragsteller israelischer Staatsbürger ist, bzw. gültiges Visum in anderen Fällen;
Dokument zum Nachweis der tschechischen Staatsbürgerschaft – z. B. Ein bereits ausgestellter, aber noch gültiger tschechischer Reisepass, ein gültiger Personalausweis (občanský průkaz), eine tschechische Staatsbürgerschaftsbescheinigung (nicht älter als ein Jahr).
Dokument mit der eindeutigen Personennummer (rodné číslo) – Geburtsurkunde (sofern diese die eindeutige Personennummer enthält), Reisepass, občanský průkaz oder ein anderes offizielles Dokument des Innenministeriums mit der eindeutigen Personennummer;
Erklärung zur tschechischen Staatsbürgerschaft (DOC, 52 KB) (bitte ausfüllen und mitbringen).
Das Passbild kann die Standardgröße 4,5 x 3,5 cm oder größer (z. B. 5 x 5 cm) haben. Wir empfehlen, das Foto in einem Fotogeschäft in der Nähe der Botschaft anfertigen zu lassen, das bereits Erfahrung mit diesen Besonderheiten hat (z. B. Ibn Gvirol 31, Tel Aviv).
Das Foto für den biometrischen Reisepass muss alle folgenden Kriterien erfüllen:
– Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
– Das Foto muss scharf und klar sein und auf hochwertigem Papier in hoher Auflösung gedruckt werden.
– Das Gesicht muss zentriert sein und den größten Teil des Fotos einnehmen – der Fokus darf nicht zu nah oder zu weit entfernt sein. Der Kopf darf nicht geneigt sein.
– Der Blick muss direkt in die Kamera gerichtet sein. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, der Mund muss geschlossen sein.
– Die Augen müssen geöffnet und vollständig sichtbar sein.
– Rote Augen oder Schatten im Gesicht sind nicht zulässig.
– Die Augen hinter der Brille müssen vollständig sichtbar sein. Blitzlichtreflexe und getönte Brillen sind nicht zulässig.